News

Back

Arbeitsministerium schlägt Ermäßigungen der Beiträge zum Sozialversicherungsfonds vor

Am 1. September 2020 billigte das Kabinett den Entwurf einer Mitteilung des Arbeitsministeriums bezüglich der Kriterien, Methoden und Bedingungen für die Senkung der Beiträge des Arbeitgebers und der Versicherten während des Ausbruchs der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) („Mitteilung“), die Ermäßigungen der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge (SSF) von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Versicherten gewährt, die nach Paragraph 39 des Sozialversicherungsgesetzes registriert sind.

Nach Erlass der Meldung sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichtet, 2% der Löhne und Gehälter bei einer Obergrenze von jeweils 300 THB zu zahlen, während Versicherte nach Paragraph 39 monatlich 96 THB beisteuern müssen. Die ermäßigten Sätze gelten für den Dreimonatszeitraum zwischen September 2020 und November 2020. Falls die Überweisung den festgelegten Betrag übersteigt, können die genannten Personen beim zuständigen Sozialversicherungsamt einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Nach ihrer Verkündung wird die Mitteilung die zweite Runde der Senkung der SSF-Beitragssätze durch die thailändische Regierung darstellen. Die erste Periode der Senkungen fand zwischen März 2020 und Mai 2020 statt.

Gesetzlich vorgeschriebene monatliche SSF-Beitragssätze:

   Die Arbeitgeber tragen 5% der Löhne und Gehälter mit einer Obergrenze von 750 THB bei.
   Die Beschäftigten (gemäß Paragraph 33) leisten einen Beitrag von 5% der Löhne mit einer Obergrenze von 750 THB.
   Freiwillig Versicherte, die nach Paragraph 39 registriert sind, leisten einen monatlichen Beitrag von 432 THB.

Reduzierungen von März 2020 – Mai 2020:

   Die Arbeitgeber tragen 4% der Löhne und Gehälter mit einer Obergrenze von 600 THB bei.
   Die Beschäftigten (gemäß Paragraph 33) leisten einen Beitrag von 1% der Löhne mit einer Obergrenze von 150 THB.
   Freiwillig Versicherte, die nach Paragraph 39 registriert sind, leisten einen monatlichen Beitrag von 86 THB.

Reduzierungen von September 2020 – November 2020:

   Die Arbeitgeber tragen 2% der Löhne und Gehälter mit einer Obergrenze von 300 THB bei.
   Die Beschäftigten (gemäß Paragraph 33) leisten einen Beitrag in Höhe von 2% der Löhne mit einer Obergrenze von 300 THB.
   Freiwillig Versicherte, die nach Paragraph 39 registriert sind, leisten einen monatlichen Beitrag von 96 THB.

COVID-19 Steuererleichterungen für KMU und Schuldenumstrukturierung

Post-COVID-Geschäftsresilienz

Steuerupdate: Steuerliche Anreize zur Förderung des sozialen Wohls