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COVID-19 Steuererleichterungsmaßnahme: Lohnkostenermäßigung für KMU

Um die Beschäftigungsstabilität während des Ausbruchs von COVID-19 zu fördern, hat die Finanzabteilung daran erinnert, dass KMU von April 2020 bis Juli 2020 bis zu 300% ihrer Gehaltsausgaben für Gehälter an Arbeitnehmer abziehen dürfen. KMU können sich ab dem Zeitpunkt der Nutzung des Systems unter www.rd.go.th registrieren. Der letzte Tag für die Registrierung ist 150 Tage ab dem Stichtag des laufenden Rechnungszeitraums.

Um für die Abzüge in Betracht zu kommen, muss das KMU die folgenden Bedingungen für den letzten Buchungszeitraum erfüllen, der am oder vor dem 30. September 2019 endet:

1.    Die Jahreseinnahmen des KMU im letzten Rechnungszeitraum belaufen sich auf höchstens 500 Mio. THB.

2.   Das KMU beschäftigt nicht mehr als 200 Personen.

3.   Die Gehälter für den Abzug sind nicht mehr als THB 15.000 / Person / Monat.

4.   Die Gesamtzahl der versicherten Mitarbeiter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. Juli 2020 darf nicht geringer sein als die Gesamtzahl der versicherten Mitarbeiter zum 31. März 2020 (vorher bis zum 31. Dezember 2019).

Weitere Steuererleichterungen, die das Finanzministerium eingeführt hat, um den finanziellen Druck auf KMU zu mildern, umfassen einen Abzug von 150% auf Darlehenszinsaufwendungen, die im Rahmen des zinsgünstigen Darlehensprogramms der Regierung entstanden sind, und eine Senkung von 3% auf 1,5% der Quellensteuer auf Dienstleistungsgebühren und Honorare für Zahlungen, die vom 1. April bis 30. September 2020 getätigt wurden.

Die Frist für die jährliche Erhebung und Zahlung der Körperschaftsteuer für nicht börsennotierte Unternehmen wird bis zum 31. August 2020 verlängert, während die Frist für die Einreichung und Zahlung der Körperschaftsteuer zur Jahresmitte für nicht börsennotierte Unternehmen bis zum 30. September 2020 verlängert wird.

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