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Finanzamt reduziert Bußgelder für verspätetes Einreichen des Offenlegungsformulars

Am 9. September 2020 kündigte das Finanzministerium eine Reduzierung der Geldbußen für Unternehmen an, die das Formular zur Offenlegung von Verrechnungspreisen („Offenlegungsformular“) nach der verlängerten Frist vom 31. August einreichen. Unternehmen, die die Frist überschreiten, mussten bisher eine Geldbuße von 200.000 Baht zahlen; gegenwärtig müssen sie nur noch eine Geldbuße von 5.000 Baht zahlen. Das Offenlegungsformular muss bis zum 30. Dezember 2020 online über das E-Filing-System des Finanzministeriums eingereicht werden.

Normalerweise muss das Offenlegungsformular innerhalb von 150 Tagen nach dem Ende der Rechnungsperiode eingereicht werden; aufgrund der COVID-19-Krise verlängerte das Finanzministerium jedoch die Frist für die Einreichung auf Papier bis zum 31. August 2020. Für die Online-Einreichung zwischen Januar 2020 und Januar 2021 verlängerte das Finanzministerium die Frist von 150 Tagen auf 158 Tage nach dem letzten Tag der Rechnungsperiode.

Das Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches (Revenue Code Amendment Act, Nr.47) B.E. 2561 (2018) trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Mit dieser Änderung sollte der Rechtsrahmen Thailands mit den internationalen Standards für die Bestimmung des Marktpreises in Einklang gebracht und die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung zwischen (rechtlich) verbundenen Einheiten innerhalb eines Unternehmens verringert werden. Jedes Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 200 Millionen Baht, das die vorgeschriebenen Befreiungsbedingungen nicht erfüllt, muss ein Offenlegungsformular einreichen – im Wesentlichen einen Bericht, aus dem die Art der Transaktionen zwischen verbundenen Einheiten in jeder Rechnungsperiode hervorgeht. Das Offenlegungsformular wird zusammen mit der jährlichen Körperschaftssteuererklärung eines Unternehmens eingereicht. Vor den COVID-19 Erweiterungen war das erste Einreichungsdatum für ein Offenlegungsformular für Verrechnungspreise der 30. Mai 2020 für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr und der 28. August 2020 für das am 31. März 2020 endende Geschäftsjahr.

Nachrichten des Finanzamts
9. September 2020
Über die Reduzierung von Bußgeldern für Unternehmen, die das Offenlegungsformular nach Ablauf der Frist einreichen

Das Finanzministerium hat die Geldstrafe für Unternehmen, die das Offenlegungsformular nach Ablauf der Frist einreichen, von 200.000 Baht auf nur noch 5.000 Baht reduziert. Das Offenlegungsformular muss bis zum 30. Dezember 2020 über das E-Filing-System eingereicht werden.

Frau Sommai Siriudomset, die strategische Steuerberaterin der Energy Business Group, enthüllte, dass „das Finanzamt festgelegt hat, dass Unternehmen oder juristische Personenvereinigungen, die miteinander verbunden sind und laut den Jahresabschlüssen in der am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Rechnungsperiode ein Gesamteinkommen von 200 Millionen Baht oder mehr haben, das Offenlegungsformular zum ersten Mal innerhalb von 150 Tagen nach dem letzten Tag der Rechnungsperiode oder innerhalb des 31. August 2020 (für den Fall, dass Unternehmen eine Verlängerung der Einreichungsfrist erhalten) einreichen müssen. Wenn Unternehmen das Formular nicht fristgerecht einreichen, sind sie zur Zahlung einer Geldstrafe von höchstens 200.000 Baht verpflichtet. Aufgrund von COVID-19 wird das Finanzministerium die Geldstrafe jedoch von 200.000 Baht auf nur 5.000 Baht reduzieren, die bis zum 30. Dezember 2020 nur noch per E-Filing eingereicht werden müssen“. Frau Sommai Siriudomset fügte hinzu: „Das Finanzministerium hat einen neuen Kanal zur Einreichung des Offenlegungsformulars hinzugefügt, indem es eine Excel-Vorlage hochgeladen hat, die es für Unternehmen, die das Offenlegungsformular einreichen müssen, bequem, schnell und einfach macht. Steuerzahler können die Excel-Vorlage für das Offenlegungsformular auf der Website der Steuerbehörde, www.rd.go.th, unter dem Titel e-Filing herunterladen.

Die Regulierung der Verrechnungspreise in Thailand

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Fristverlängerung für die Einreichung des Verrechnungspreis-Offenlegungsformulars