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Fremdwährungsumrechnungsmethode für Quellensteuerzahlungen

Am 25. September 2020 hat das Finanzministerium eine Mitteilung des Finanzministeriums Re herausgegeben: Wechselkurs von Fremdwährungen in thailändische Währung gemäß Paragraph 9 des Steuergesetzes („Mitteilung“), die die Methode zur Umrechnung von Fremdwährungen in thailändische Baht bei der Überweisung von Quellensteuern gemäß Paragraph 3 Quattuordecim des Steuergesetzes vorschreibt. Die Mitteilung trat am 17. Juli 2020 in Kraft.

Die Mitteilung fügt eine vierte Klausel zu einer früheren Mitteilung über Wechselkurse für ausländische Währungen vom 8. Februar 2005 hinzu. Unter dem neuen Paragraphen 4 wird der Wechselkurs, wenn ein Steuerzahler nach dem Steuergesetz zur Zahlung der Quellensteuer verpflichtet ist, nach dem täglichen Referenzkurs berechnet, der von der Bank of Thailand zwei Werktage vor dem Datum, an dem die Quellensteuer gezahlt wird, festgelegt wird. Wenn die Quellensteuer beispielsweise am 3. Oktober 2020 bezahlt wird, wird der Steuerzahler den am 1. Oktober 2020 herausgegebenen Referenzwechselkurs verwenden.

Die Quellensteuer wird von Zahlungen an Dienstleister abgezogen und vom Zahlungsempfänger überwiesen. Bestimmte Arten von Einkünften unterliegen der Quellensteuer an der Quelle, obwohl die Anwendung der Quellensteuer und der Abzugssatz von der erbrachten Dienstleistung, der Art des Einkommens und dem Steuerstatus des Empfängers abhängen. Die Quellensteuer muss von Ausgaben über THB 1.000 und Ausgaben unter THB 1.000, die im Rahmen eines langfristigen Vertrages anfallen, abgezogen werden; die Quellensteuer wird jedoch nicht auf Zahlungen an Nicht-Steuerzahler (z.B. die Regierung) angewendet. Unternehmen müssen die Erklärung (Formular PND 53) einreichen und den Betrag der einbehaltenen Steuer innerhalb des 7. Tages des Folgemonats, in dem die Zahlung erfolgt, bei den Distriktfinanzämtern einreichen.

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