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Senkung des Sozialversicherungsbeitragssatzes für Mitarbeiter

Am 26. Januar 2021 genehmigte das thailändische Kabinett einen Entwurf einer Ministerialverordnung („Entwurf“), der den Satz der Pflichtbeiträge zum Sozialversicherungsfonds für Arbeitnehmer zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 31. März 2021 reduziert.

Der Entwurf revidiert die Ministerialverordnung bezüglich: Bestimmung der Beitragssätze zum Sozialversicherungsfonds B.E. 2563 (2020) („Social Security Fund / SSF-Verordnung“), mit der die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 von jeweils 5% auf 3% gesenkt wurden.

Für Arbeitnehmer – Versicherte nach Paragraph 33 des Sozialversicherungsgesetzes B.E. 2533 („SSA“) – sinkt der Beitragssatz von 3 % auf 0,5 % des monatlichen Gehalts des Arbeitnehmers. Die Beitragssätze für Arbeitgeber und die Regierung bleiben jedoch bei 3% bzw. 2,75%.

Im Einzelnen sehen die reduzierten Sätze nach dem Entwurf wie folgt aus:

Ab dem 1. April 2021 werden die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, wie in der SSF-Verordnung beschrieben, zum Standardsatz von jeweils 5 % zurückkehren, während die staatlichen Beiträge bei 2,75 % bleiben.

Nach den Kürzungen des Entwurfs wird die Obergrenze für Arbeitnehmerbeiträge 75 THB pro Monat betragen, basierend auf einem maximalen Gehalt von 15.000 THB pro Monat. Nach dem 1. April wird die Obergrenze für die Arbeitnehmerbeiträge wieder auf THB 750 pro Monat steigen.

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