Handelsfinanzierungsberatung

Internationale Garantien

Der Erfolg grenzübergreifender Transaktionen kann durch eine Reihe von Faktoren und unvorhergesehenen Umständen beeinträchtigt werden. Um ihre Investitionen zu sichern, suchen die Parteien eines internationalen Handelsvertrags häufig Garantien, die als Notfallmechanismus dienen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.Internationale Garantien

Eine internationale Garantie ist ein Versicherungsschutz, der einen Importeur oder Exporteur schützt und im Falle einer Vertragsverletzung eine Entschädigung gewährleistet. Abhängig von der vertraglichen Natur der Transaktion können verschiedene Arten der Absicherung gesucht werden. Im Allgemeinen sind die einheitlichen Vorschriften für Nachfragesicherheitsgarantien der ICC, Publikation Nr. 758E (URDG 758), Ausgabe 2010, das leitende Regelwerk und Regelung der internationalen Nachfragegarantien.

Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann, müssen die vertraglichen Bedingungen für die Inanspruchnahme erfüllt sein – wir von MPG beraten Sie juristisch, um sicherzustellen, dass die Bedingungen und der Wortlaut der Garantien Ihren Erwartungen entsprechen und das beabsichtigte Ergebnis liefern. Zum Beispiel müssen Garantien auf erstes Anfordern unbedingt vom Garantiegebern auf die erste Forderung des Begünstigten eingezogen werden, und dem Begünstigten wird die Mühe erspart, einen Anspruch geltend zu machen oder rechtliche Schritte gegen den Schuldner einzuleiten

Einige der häufigsten internationalen Garantien sind:

Bietungsgarantie. Eine von einem Garantiegeber (einer Bank) ausgestellte Bestätigung, dass der Importeur (Tender oder Projekteigentümer) eine vereinbarte Entschädigung erhält, wenn der Exporteur (Bieter oder Auftragnehmer) seinen Verpflichtungen im Rahmen einer internationalen Ausschreibung nicht nachkommt. Die Präsentation einer Bietungsgarantie ist praktisch immer eine unabdingbare Voraussetzung, um eine Ausschreibung überhaupt in Betracht zu ziehen.

Leistungsgarantie. Eine Garantie, die den Importeur entschädigt, sollte der Exporteur seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen (Nichterfüllung) und das Projekt nicht zeitnah und zufriedenstellend abschließen. Die Garantie kann gegen eine Reihe von Problemen wie Qualität, Funktion oder Lieferung schützen. Eine Leistungsbindung deckt in der Regel 10-20% des Kontraktwertes ab.

Anzahlungsgarantie. Eine Art von Garantie, die üblicherweise mit einem Liefervertrag für Investitionsgüter verbunden ist, bei dem der Importeur akzeptiert hat, eine Anzahlung zu leisten, oder in einer Dienstleistungsvereinbarung, in der ein Auftragnehmer eine Vorauszahlung zur Finanzierung der Vorlaufkosten und Mobilisierungsarbeiten des Vertrags benötigt. Die Vorauszahlung beträgt üblicherweise zwischen 10% und 30% des Auftragswertes. Diese Anleihe wird ausgegeben, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer den Vorschuss zurückzahlt, sollte er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Rückzahlungsbedingungen werden zwischen den Parteien entweder als Abzug oder als Rückzahlung aus nachfolgenden Zahlungen vereinbart.

Einbehaltungsgarantie. Eine Einbehaltung ist ein Bruchteil des Betrags, der einem Auftragnehmer (oder Exporteur) für ein Zwischenzertifikat (oder Exportvertrag) geschuldet wird, das vom Auftraggeber (oder Importeur) einbehalten wird. Der Zweck der Einbehaltung besteht darin sicherzustellen, dass der Auftragnehmer / Exporteur seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Ein Teil des einbehaltenen Betrags wird bei Vertragsabschluss freigegeben, und der Restbetrag wird nach Ausstellung einer Bescheinigung über die Mängel beglichen.
Eine Einbehaltungsgarantie, eine Art von Leistungsgarantie, die anstelle einer Zurückbehaltung verwendet werden kann, ist eine Bürgschaft, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, dem Auftragnehmer den vollen geschuldeten Betrag zu zahlen, der jedoch durch eine Anleihe gedeckt ist, deren Wert dem Wert entspricht, der andernfalls einbehalten worden wäre.

Zahlungsgarantie. Diese Bürgschaft wird von einem Garantiegeber (üblicherweise einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut) zugunsten eines Exporteurs ausgestellt, falls der Importeur mit seinen finanziellen Verpflichtungen aus dem Exportvertrag in Verzug gerät. Eine Zahlungsgarantie kann als Bestätigung auf einem Wechsel ausgestellt werden, auch bekannt als Per Aval (Drittanbieter) Bestätigung. Durch eine Per-Aval-Bestätigung profitiert der Exporteur von der Kreditsubstitution des Garantiegebers für den Importeur.