Immigration und Globale Mobilität

Ruhestandsvisa

Um das Thailand Ruhestandsvisum beantragen zu können, muss der Ausländer folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Der Bewerber muss mindestens 50 Jahre alt sein.

2. Der Antragsteller muss einen der folgenden finanziellen Anforderungen erfüllen:

• Ein Guthaben von mindestens THB 800.000 für mindestens 3 Monate auf einem thailändischen Bankkonto besitzen.
• Sie erhalten ein monatliches Einkommen (einschließlich Rente) von mindestens 65.000 THB. Als Nachweis für das monatliche Einkommen muss eine eidesstattliche Erklärung bei der Botschaft oder dem Konsulat des Antragstellers in Thailand eingeholt werden.
• Die Kombination aus Bankeinlage und jährlichem Einkommen beträgt mindestens 800.000 THB. Als Nachweis ist ein aktuelles Bankbuch oder ein aktuelles Schreiben sowohl der Bank als auch der Botschaft des Antragstellers vorzulegen.

Für den Prozess der Ruhestandsvisa Bewerbung:

1.  Der Antragsteller muss ein Visum für Nicht-Einwanderer bei der thailändischen Botschaft in seinem Heimatland / Wohnsitzland einholen. Dieses Visum wird dem Antragsteller ermöglichen, nach Thailand einzureisen und anschließend das Ruhestandsvisum zu beantragen.

2.  Sobald der Antragsteller nach Thailand eingereist ist, kann dieses Nicht-Einwanderer Visum innerhalb des letzten Monats des Aufenthalts in ein einjähriges Ruhestandsvisum umgewandelt werden.

Wichtige Erinnerungen:

1. Personen mit einem Ruhestandsvisum dürfen nicht in Thailand arbeiten.
2. Inhaber eines Ruhestandsvisums müssen der Einwanderungsbehörde alle 90 Tage ihre Adresse in Thailand mitteilen.
3. Inhaber eines Ruhestandsvisums müssen bei Reisen außerhalb Thailands eine Wiedereinreisegenehmigung einholen, da ansonsten ihr aktuelles Ruhestandsvisum gelöscht wird.
4. Das Ruhestandsvisum kann jedes Jahr verlängert werden.
5. Die jüngsten Änderungen der Anforderungen an die zollfreie Zulage erlauben es Rentnern nicht mehr, ihre Haushaltsgegenstände zollfrei einzuführen.