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Verlängerte Zahlungsfristen für Land- und Gebäudesteuern

Am 28. August 2020 ermächtigte das Innenministerium (Ministry of Interior, MOI) die lokalen Verwaltungen, zusätzliche Fristverlängerungen für die Überweisung der Zahlung der neuen Land- und Gebäudesteuer zu gewähren. Nachdem das Land- und Gebäudesteuergesetz (Land and Building Tax Act) am 1. Januar 2020 in Kraft getreten war, wären die ersten Zahlungen Ende April 2020 fällig gewesen. Eine frühere Ankündigung des Innenministeriums verlängerte die Frist jedoch bis zum 31. August 2020.

Fristverlängerungen werden nach dem Ermessen der lokalen Behörde gewährt. Am 28. August gewährte die Bangkok Metropolitan Administration (BMA) im Anschluss an die Ankündigung des MOI eine zweimonatige Fristverlängerung für die Zahlung der Land- und Gebäudesteuer für den Großraum Bangkok. Die neue Frist für Steuerzahlungen ist der 31. Oktober 2020.

Für Steuerzahler, die in Raten zahlen, gelten die folgenden Fristen:

Das MOI hat auch die Fristen für Steuerzahler verlängert, um Einspruch gegen die Steuerveranlagung ihres jeweiligen Vermögens einzulegen. Unter normalen Umständen können Steuerzahler innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids Einspruch einlegen; die lokalen Verwaltungen können nun jedoch von Fall zu Fall Verlängerungen der Einreichungsfrist gewähren.

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