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Weitere Ausweitung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze

Am 25. August 2020 verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des derzeitigen ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7% um ein weiteres Jahr. Der gesetzliche MwSt-Normalsatz beträgt 10%, aber durch aufeinander folgende Königliche Erlasse wurde der Satz auf 7% gesenkt. Sobald der Gesetzesentwurf in Kraft getreten ist, wird der ermäßigte Satz vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 in Kraft treten, sofern er nicht von der Regierung weiter verlängert wird.

Die Mehrwertsteuer wird auf den Verkauf und die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen in Thailand sowie auf die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen nach Thailand erhoben. Der Export von Waren und Dienstleistungen, die in Thailand erbracht, aber vollständig im Ausland verbraucht werden, ist von der Mehrwertsteuer befreit, ebenso wie ausgewählte Waren und Dienstleistungen innerhalb Thailands, einschließlich des Verkaufs oder der Vermietung von Immobilien, medizinischer Dienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Zinsen und Gesundheitsdienstleistungen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 1,8 Millionen THB sind ebenfalls von der MwSt. befreit, obwohl empfohlen wird, dass Unternehmen unabhängig davon eine MwSt-Registrierung erhalten. Um sich für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, müssen Unternehmen das Formular Phor.Por.01 vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit oder innerhalb von dreißig Tagen nach Überschreiten der jährlichen Einkommensgrenze von 1,8 Millionen THB beim Finanzamt einreichen.

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