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Weitere Verlängerung der Steuerfristen als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19

Nr. 53/2063, 12. Mai 2020

 Die Finanzabteilung des Finanzministeriums hat die Frist für Unternehmer, ihre Steuererklärungen einzureichen und Steuern online zu zahlen, als Reaktion auf die Ausbreitung von COVID-19 verlängert. Die Einreichung und Zahlung der Steuer wird wie folgt verschoben:

Anmerkungen:

1.   Formular 30: MwSt. auf Inlandsverkäufe von Gegenständen und Dienstleistungen.

2.   Formular 36: MwSt. auf Rechnungen ausländischer Dienstleistungserbringer.

Verlängerte Steuerfristen als Reaktion auf die Verbreitung von COVID-19

Anpassung der Einhaltungsregeln als Reaktion auf COVID 19 Maßnahmen

Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des COVID-19 auf die thailändische Wirtschaft

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